Management und Bereitstellung von Forschungsdaten in der Psychologie: Überarbeitung der DGPs-Empfehlungen

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Free AccessManagement und Bereitstellung von Forschungsdaten in der Psychologie: Überarbeitung DGPs-EmpfehlungenDGPs-Kommission „Open Science“ (beschlossen durch den Vorstand DGPs am 26. 06. 2020)Mario Gollwitzer, Andrea Abele-Brehm, Christian J. Fiebach, Roland Ramthun, Anne Scheel, Felix Schönbrodt, and Ulf SteinbergMario GollwitzerLudwig-Maximilians-Universität München Search for more papers by this author, Abele-BrehmFriedrich-Alexander-Universität Erlangen-NürnbergSearch FiebachGoethe-Universität Frankfurt MainSearch RamthunLeibniz-Institut für Psychologie (ZPID), TrierSearch ScheelEindhoven University of Technology, NiederlandeSearch SchönbrodtLudwig-Maximilians-Universität SteinbergTechnische Universität MünchenSearch authorPublished Online:May 18, 2021https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000514PDF ToolsAdd to favoritesDownload CitationsTrack Citations ShareShare onFacebookTwitterLinkedInRedditE-Mail SectionsMoreZusammenfassungDie im Rahmen wissenschaftlichen Publikationen öffentlich geförderten Forschungsprojekten wird heutzutage als ein zentraler Aspekt offener transparenter Wissenschaftspraxis angesehen immer mehr Förderinstitutionen Fachzeitschriften eingefordert. Forschende sollten sich daher bemühen, die sogenannten FAIR-Prinzipien zu erfüllen, d. h. auffindbar, zugänglich, interoperabel wiederverwendbar sein. Ein systematisches Forschungsdatenmanagement unterstützt diese Ziele soll es gleichzeitig ermöglichen, effizient verwirklichen. Mit vorliegenden überarbeiteten Empfehlungen zum Management zur spezifiziert Deutsche Gesellschaft (DGPs) wichtige grundlegende Prinzipien des Datenmanagements greift hierbei auch Rückmeldungen DGPs-Mitglieder auf, einer Umfrage aus dem Jahr 2018 gewonnen wurden.In einem ersten Schritt werden auf Basis disziplinspezifischer Definitionen Roh-?, Primär-?, Sekundär- Metadaten hinsichtlich Verarbeitungsgrades Datenveröffentlichung bereitzustellenden Daten gegeben. In Folge datenschutz- sowie urheber- nutzungsrechtliche Aspekte Datenbereitstellung diskutiert, bevor qualitativen Anforderungen an vertrauenswürdige Repositorien definiert werden. Ausführlich pragmatische eingegangen, etwa Unterschiede zwischen Datenveröffentlichungen vom Typ 1 2, Nutzungsembargos, Definition „scientific use“ Nachnutzerinnen -nutzer veröffentlichten Umgang mit etwaigen Konfliktfällen.Besonders hervorzuheben ist neue Empfehlung unterschiedlicher Zugriffsklassen unterschiedlichen datenschutzrechtlichen oder forschungsethischen Anforderungen. Diese reichen komplett offenen ohne Nutzungsbeschränkungen („Zugriffsklasse 0“) über standardisierte Bedingungen (z. B. Nachnutzung rein wissenschaftliche Zwecke) geknüpfte 1“) individualisierte Nutzungsverträge 2“) bis hin gesicherten Datenzugriff, nur unter streng kontrollierten Forschungsdatenzentrum) erfolgen kann 3“). Die Umsetzung dieser wichtigen Neuerung jedoch geknüpft technische Implementationen Zugriffsklassenkonzeptes Datenrepositorien, entsprechenden Funktionalitäten bereitstellen.Zusammenfassend zielen darauf ab, Forscherinnen Forschern Wege transparenten psychologischen aufzuzeigen dabei strukturelle Herausforderungen eines alle Beteiligten gewinnbringenden „data sharings“ anzusprechen entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen.Forschungsdatenmanagement angesichts zunehmend anspruchsvoller Datenschutz-Richtlinien einerseits gestiegener Erwartungen Zugänglichkeit, Auffindbarkeit Nachnutzbarkeit andererseits komplexen Aufgabe geworden ? Aufgabe, deren Bedeutung Qualität Nützlichkeit Wissenschaft allerdings kaum unterschätzen ist. Heute Gemeinschaft weitgehend einig darin, dass grundsätzlich vier Kriterien erfüllen müssen (die FAIR-Kriterien1; s. Wilkinson et al., 2016): Sie auffindbar („Findable“), zugänglich („Accessible“), („Interoperable“; anderen integrierbar möglichst vielen Analyse- Visualisierungsapplikationen nutzbar) („Re-usable“) finden nicht Leitlinien Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis2 Berufsethischen Richtlinien bzw. BDP3 (s. dort Abschn. 7.3: „Grundsätze Forschung Publikation“, Absatz 14), sie (wie European Research Council4) Mittelvergabe Zuge Publikation Fachartikeln vorausgesetzt. Gleichzeitig setzen Europäische Datenschutz-Grundverordnung ihr folgenden nationalen Datenschutzgesetze unrestringierten klare Grenzen.Aber Perspektive Interessen all jener Forscher, ihre Verfügung stellen hierfür nötige Zeit Arbeit investieren (wir Folgenden „Datenbereitstellenden“ sprechen5), muss berücksichtigt gewürdigt Datennachnutzung sind Idealfall eine „Win-win-Situation“, gesamte profitiert. So notwendig, Leistung wertschätzt Anreizsysteme entwickelt.Angesichts Komplexität hat bereits Jahre 2016 herausgegeben6. Präambel dieses Dokuments wurde festgelegt, „…nach fünf Jahren evaluiert gegebenenfalls überarbeitet werden“ sollen (Schönbrodt, Gollwitzer & 2017; S. 21). Hiermit Herbst DGPs-Kommission betraut7. nun vorliegende Datenmanagement-Empfehlungen bezieht sowohl informelle DGPs-Mitgliederschaft Befunde systematischen Evaluation (Abele-Brehm, Steinberg 2019; 2018) aktuelle Stellungnahmen Diskussionen Deutschland (vgl. RatSWD, Ländern Sim 2020) ein.Die Kommission hielt darüber hinaus ratsam, Überlegungen eng technisch Machbaren auszurichten (und umgekehrt Lösungen „best practices“ orientieren). aktuellen enger Abstimmung Leibniz-Zentrum Psychologische Information Dokumentation (ZPID) Trier entstanden. Das ZPID betreibt seit 2002 Plattform Archivierung (ehemals „PsychData“, künftig „PsychArchives“8). Aufgrund Kompatibilität Vorgaben Europäischen Union einschließlich nationaler klar disziplin-spezifischen Ausrichtung Umsetzbarkeit hier formulierten anhand PsychArchives überprüft sichergestellt.1. Revision Datenmanagement-Empfehlungen: GrundlegendesNach wie vor besteht das Ziel DGPs-Empfehlungen Datenmanagement praktische entwickeln, Forschungsalltag hinreichend effektiv, effizient, nachhaltig akzeptabel erweisen Personen, erheben bereitstellen, gerecht werden, Datenschutzanforderungen entsprechen gegenwärtigen Standards Offenheit Transparenz Rechnung tragen. Dabei („Open Science“) unserer Ansicht nach kein Selbstzweck, sondern Zwecke Qualitätsmanagements (d. Vermeidung Fehlern Fehlschlüssen) Effizienzsteigerung Prozesse essentiell. ergänzt, aktualisiert präzisiert Bezug aufdie Begriffe „Rohdaten“, „Primärdaten“ „Sekundärdaten“ 2),die verbundenen rechtlichen Erwägungen Datenschutz, Urheber- Nutzungsrecht 3),Anforderungen geeignete 4),den Zeitpunkt, sinnvoll erscheint 5),Zugriffs- Nutzungsrechte Dritter 6) sowiestrukturelle Anreize Konfliktfällen 7).Viele DGPs-Mitglieder, Bekanntheit, Akzeptanz teilgenommen haben (Abele-Brehm 2018), insbesondere Präzisierungen bezüglich Themen gewünscht: Rechte Datenbereitstellenden, Regelungen Koautorenschaft Konfliktfällen, Datenschutz Urheberrecht Möglichkeiten eingeschränkten spezieller Konditionen bereitgestellter Daten. Diesen Wünschen tragen wir Rechnung.2. Begriffsdefinitionen: Primärdaten, Metadaten, Sekundärdaten2.1 PrimärdatenDa häufig Rede ist, Datentyp zunächst Begriff Rohdaten abgegrenzt werden9. Zusätzlich Primär- Sekundärdaten unterschieden; Unterscheidung weiter unten 2.3) aufgegriffen. Ursprungsaufzeichnungen, also Kreuze Papierfragebogen, Zeichnungen, Audio- Videoaufnahmen, Blickbewegungsmessungen neuro- peripherphysiologische Aufzeichnungen EEG, Herzrate). können erste „nicht-flüchtige“ Form Oft, aber notwendigerweise, liegen digitalisierter vor. Als Primärdaten definieren psychologische Übertragung digitales Format, z. Code „1“ Ja-Antwort Fragebogen. Häufig äquivalent, wenn Antworten Probandinnen Probanden mittels Experimentalsteuerungssoftware Online-Survey erhoben sofort digital gespeichert wurden. Somit unbearbeitete untransformierte, nicht-aggregierte etc.), digitaler quantitative qualitative Daten, B.bei Experimenten manipulierten gemessenen Variablen jeden Experimentaldurchgang jeder Person;bei Fragebögen Person jedem Item;bei Freitext-Eingaben Originalwortlaut;digitalisierte Videoaufnahmen;Downloads Screenshots Inhalten sozialer Medien Facebook-Profile Twitter-Nachrichten);bei (neuro)?physiologischen EEG- fMRT-Daten) verlustfrei umgewandelte standardisierten Rohdatenformat EDF, DICOM NIFTI), aggregiert wenige „regions interest“, Messkanäle ähnliches beschränkt sind10.Primärdaten beinhalten Datenanalyse ausgeschlossen wurden (außer Ausschluss beruht, teilnehmende während Datenerhebung Einwilligung zurückgezogen hat). Zusammengefasst Menge aller Datenpunkte, Studie Projekts wurden, ihrer digitalen Übertragung, ansonsten völlig unbearbeiteter Form.Primärdaten frei zugänglichen Datenformaten veröffentlicht (um „accessibility“ „interoperability“ Sinne garantieren). Wenn möglich, Dateistruktur gestellt da dies erleichtert. Brain Imaging Data Structure11 Dateiablagestruktur MRT-Daten practice-Beispiel“ dienen.2.2 MetadatenPrimärdaten erfordern eindeutige reichhaltige um gewährleisten. strukturierte Informationen Primärdatensatz bereit; jene Informationen, nötig sind, Ergebnisse Interpretationen Studie, überprüfen nachzuvollziehen einschätzen können, welche Art eignet. Hierzu gehören dictionary“ Beschriftungen Erklärungen Datensatz), untersuchte Stichprobe Rekrutierung, Feldzugang, Ziehung Stichprobe), Prozess Datenerhebung, -verarbeitung -analyse darüber, wer generiert (RatSWD, 2018).Metadaten inhaltlicher technisch-administrativer Zu technischen relevanten Parameter (bei EEG-Daten bspw. Sampling-Rate Filterung). Vergleichbarkeit etwaiger empirischer Replikationen Möglichkeit (FAIR-Prinzip „re-usability“) sicherzustellen. Verweisen Rohdatensätzen separate Begleitdokumente Textdatei) Repositorium Interoperabilität übergreifende Metadaten-Standards etabliert, Documentation Initiative12 Dublin Core Metadata Initiative13. Disziplinspezifische beispielsweise Webseite Datenmanagementsystems DataWiz, welches speziell entwickelt wurde.142.3 SekundärdatenAls verstanden, Verarbeitungsschritten unterzogen wurden15. zählen Transformationen Variablen, Aggregation einzelner Beobachtungen, Berechnung Skalenwerten, ereigniskorrelierten Potentialen Mittelung, Werten, denen angenommen wird, Robustheit Analyseergebnisse beeinträchtigen Extrem- Ausreißerwerte, ungültige Fälle). Im Reproduzierbarkeit bereitgestellt werden; Gründen notwendig sein, anstelle ihnen hervorgegangenen bereitzustellen 3.2 3.3). sollte diesem Falle Programmcode dessen nachvollzogen kann, Sekundärdatensatz wurde.3. Rechtliche Datenbereitstellung3.1. DatenschutzDatenschutzrechtliche Einschränkungen Planungsphase Untersuchung insofern spätere Hierbei Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)16 Hochschulen Regel einschlägigen Paragraphen Landesdatenschutzgesetze andere Einrichtungen diejenigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten. jeweils datenschutzrechtliche Bestimmungen § 27 BDSG 17 DSG NRW), Öffnungsklauseln grundlegenden DSGVO genutzt (Art. 89). Weiterhin besonderer Relevanz Art. 4 (Begriffsbestimmungen), 5 (Grundsätze Verarbeitung personenbezogener Daten), 7 (Bedingungen Einwilligungen) 32 (Sicherheit Datenverarbeitung). Weitere Hinweise (etwa 2020).3.2 Personenbezogene DatenPersonenbezogene „alle identifizierte identifizierbare natürliche beziehen“; Zif. DSGVO) frühestmöglich anonymisiert hilfsweise pseudonymisiert17 Damit sichergestellt Personen Kombination verschiedener erhobener Merkmale – solcher, Studien gleichen Teilnehmerinnen Teilnehmern Studierende 1. Fachsemester XY) identifizierbar 89 DSGVO).Datenschutzrechtliche spielen Ebene Aggregatebenen Rolle: sensitiver Fragestellungen illegales Verhalten, Suizidraten) besonders geachtet inwiefern einzelne Schulen, Firmen, etc. Zusammenführung Datensätzen eindeutig identifiziert 2020).Im Regelfall Untersuchungsbeginn Erstellung Verzeichnisses Verarbeitungstätigkeiten erforderlich, dokumentiert personenbezogenen welcher Grundlage verarbeitet organisatorischen getroffen Datensicherheit Ist hohes Risiko Freiheiten natürlicher erwarten, zusätzlich Datenschutz-Folgeabschätzung vorzunehmen Martin, Friedewald, Schierung, Mester Hallinan, 2020; a. Guidelines on Protection Impact Assessment EU18). Dies gilt insbesondere, gesetzlich geschützter ethnische Herkunft, politische, religiöse philosophische Überzeugungen, Angaben Sexualleben physiologische GPS-Daten Tracking-Geräten, Rückschlüsse Gesundheitszustand sehr einfach Reidentifizierung zulassen).Datenbereitstellende dokumentieren, ob / pseudonymisiert worden sind. Verzeichnis Anfrage zuständigen Aufsichtsbehörden Fall hoch risikobehafteter o.) Folgeabschätzung dokumentieren. Datenbereitstellenden vorliegen, rechtlich belangt falls Datennachnutzende gegen Datenschutzrechte verstoßen.3.3 EinwilligungNicht juristischen 2020), heraus (Deutsche DGPs, entscheidend, Teilnehmende Nutzen, Risiken Datennutzung, -speicherung -weiterverwendung verständlicher aufgeklärt so informiert aufgrund freier Entscheidung einwilligen können. Freiwilligkeit Teilnahme stets gewährleistet bleiben. Der Abbruch Studienteilnahme möglich Den zugesichert Einblick erhobenen nehmen korrigieren dürfen (sofern vollständig wurden). Bei Video- Tonaufnahmen Zustimmung zwingend erforderlich entsprechend eingeholt Einholung 2018)19.Der Ethikrat unterscheidet verschiedene Einwilligungsmodelle 27). Blanko-Einwilligung stimmen Untersuchungsteilnehmende inhaltlich unbestimmten zukünftigen Nutzung Weitergabe zu. Dynamischen wiederholt kontaktiert, informierte einzelnen einzuholen. stehen regelmäßigem Kontakt Datenbank Online-Plattform telefonische Kontakte). Kaskaden- Meta-Einwilligung Erweiterung dynamischen Einwilligung. zwangsläufig jede Fragestellung neu Untersuchungsteilnehmenden verschiedenen Optionen wählen.Schließlich Erwägungsgrund 33 „breiten“ geschaffen. europäische Verordnungsgeber geht davon aus, häufiger vorkommen Zweck Zeitpunkt Erhebung angegeben kann. Daher lässt er zu, (a) bestimmte Bereiche Teile Forschungsprojekten, (b) verfolgten zugelassenen Maß (c) Einhaltung anerkannter ethischer „breite“ erklären. „bestimmte Bereich“ einen Zusammenhang ursprünglichen Forschungsziel haben.Neben grundsätzlichen Teilnehmer aufmerksam gemacht anonymisierten ggf. Dritte Zweck, Umfang noch absehbar Eine explizite einzuholen, (Metschke Wellbrock, 2002). zwar (da keine individuellen Zuordnungen sind), dennoch forschungsethischer Sicht geboten 2018).20Verweigern eventuellen Gründe geeigneter Stelle Fußnote Datensatzes Repositorium) benannt Solche Bedenken Rechtfertigung dazu dienen, veröffentlichen, obwohl ethisch unproblematisch wäre. Darüber bei bestehenden dargelegt Arten aggregierten anonymisierbaren pseudonymisierbaren Teildatensätzen können.Um Versuchspersonen Praxis Recht gewähren, einzusehen rückwirkend zurückzuziehen, kurzen Zeitraum Liste geführt Identifizierung vergebener Pseudonymisierungsschlüssel erlaubt. Nach Ablauf vorher festgelegten kommunizierten Frist (bspw. X Stunden Tage Ende Datenaufzeichnung) Entblindungsliste, Pseudonymisierungsschlüsseln Klarnamen zugeordnet gelöscht.3.4 NutzungsrechtIn urheberrechtlich geschützt (Guibault Wiebe, 2013; Hillegeist, 2012; Spindler 2011), Fragen Nutzungsrechten geklärt Veröffentlichung erfolgt. Beschäftigten Forschungseinrichtung üblicherweise Einrichtung21. Leider Rechtslage Bereich Verhältnisses Arbeitgeber Arbeitnehmer komplex, generelle Aussagen schwer sind22. Insofern erfolgt.4. geeignetes RepositoriumDie vertrauenswürdigen Wichtige Qualitätsmerkmale Repositoriums sind:die wirtschaftliche Unabhängigkeit Professionalität bereitstellenden Institution,die Zugänglichkeit (es kostenfrei festen, abgestuften Zugriffsklassenmodell erhalten; 6.2),die Zitierfähigkeit „Digital Object Identifier“ (DOI) vergeben Version bezieht),die Wahrung Datenschutzes EU-Recht Land, speichert, Klärung (mit Speichern darf Abtreten ausschließlichen verbunden sein23) unddie Persistenz lange welchen Auflösung seiner betreibenden Institution unbeschränkt stehen).Daher vertrauenswürdiges öffentliches ZPID24, datorium GESIS25 gut ausgebautes universitäres Zeitschriftenrepositorium vorzuziehen. Von privaten persönlichen universitären Webseiten dringend abgeraten. Zudem Institution, bereitstellt, qualifizierte Beratung

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عنوان ژورنال: Psychologische Rundschau

سال: 2021

ISSN: ['2190-6238', '0033-3042']

DOI: https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000514